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Allgemeines:
Grundsätzlich gilt zu bedenken, daß eine Arbeitsannahme
heute in allen Staaten nur mit Bewilligung der Arbeitsmarktbehörden möglich
ist. Eine solche Bewilligung - Visum - wird in der Regel nur noch erteilt, wenn
ein Anstellungsvertrag vorliegt. Oft muß der Arbeitgeber nachweisen, daß keine
einheimische Arbeitskraft verfügbar ist.
Vor allem in den Industriezentren im Süden und Südosten des
Landes findet man zahlreiche gut ausgebildete Fachkräfte vom Mechaniker bis hin
zum Ingenieur und Manager. Traditionell bietet der Ballungsraum São Paulo das
breiteste Angebot an Fach- und Führungskräften im Industrie- und
Dienstleitungsbereich. Die Paulistanos sind berühmt, ja fast berüchtigt für
ihre hohe Einsatzbereitschaft und Arbeitsmoral und werden aus diesem Grunde
gelegentlich als "Workaholics" bezeichnet.
Verglichen mit Deutschland ist die Fluktuation in
brasilianischen Unternehmen sehr hoch. Nur multinationale Konzerne bilden hier
eine Ausnahme, da sie höhere Löhne zahlen. Brasilianische Arbeitskräfte sind
äußerst mobil und wechseln leicht ihren Einsatzort. So sind seit Jahren
Migrationstendenzen aus dem Norden und Nordosten in Richtung Süden/Südosten zu
beobachten. In großen Städten werden oft Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz von
ein bis zwei Stunden in Kauf genommen.
Da die Schulzeit ein Jahr kürzer ist als in Deutschland und
auch das Studium in der Regel rasch abgeschlossen wird, sind die meisten
brasilianischen Hochschulabsolventen noch sehr jung. Viele dieser 22- bis 25jährigen
Jungakademiker mußten ihr Studium selbst finanzieren und verfügen daher über
mehrjährige Berufserfahrung. Anders als in Deutschland findet man aus diesem
Grunde nicht selten Führungskräfte, die noch keine 40 Jahre alt sind.
Oft steht eine deutsche Firma vor der Wahl, entweder einen
Mitarbeiter des Stammhauses für einige Jahre nach Brasilien zu entsenden oder
eine lokale Kraft einzustellen, die erstens billiger und zweitens kompetenter
als deutsches Personal ist. Deutsche Fach- und Führungskräfte benötigen in
aller Regel erst eine längere Einarbeitszeit, um sich an das neue kulturelle
Umfeld und die Umgangsformen in Brasilien zu gewöhnen. Entscheidend ist
letztlich, was für die deutsche Firma wichtiger ist: lokales Know-how oder eine
enge Bindung an das Mutterhaus. Bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter haben
Arbeitgeber auch das sogenannte "Prinzip der Proportionalität" zu berücksichtigen.
Zum Schutz des Arbeitsmarktes müssen in allen Firmen mit mehr als drei
Mitarbeitern wenigstens zwei Drittel der Arbeitnehmer Brasilianer sein.
Arbeiten
Für eine berufliche Tätigkeit in Brasilien benötigen Ausländer
sowohl eine Aufenthalts- als auch eine Arbeitsgenehmigung. Die
Aufenthaltsgenehmigung wird entweder als Dauervisum "Visto Permanente"
oder als befristetes Visum "Visto Temporário" erteilt und muß bei
den zuständigen Stellen in Brasilien beantragt werden. Die für die
Arbeitsaufnahme in Brasilien benötigte Arbeitserlaubnis muß vom künftigen
Arbeitgeber beim brasilianischer Arbeitsministerium beantragt werden. Dieser
Antrag ist zusammen mit dem Arbeitsvertrag und einer Reihe weiterer Unterlagen
vorzulegen. Das zuständige Konsulat im Ausland kann das Visum erst ausstellen,
wenn die Genehmigung des Ministeriums vorliegt.
Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Personen, die einen
Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Firma oder einem öffentlichen
Verwaltungsorgan des Staates, Bundes oder einer Kommune haben, wird vom zukünftigen
Arbeitgeber bei der Behörde "CGIg - Coordenacao de Imigracao do Ministerio
de Trabalho" für Einwanderungsfragen gestellt.
Grundsätzlich müssen vom Arbeitnehmer Lebenslauf, Zeugnisse,
Dokumente über Ausbildung und Berufserfahrung so wie Daten zur Person -
beglaubigte Fotokopie des Reisepasses - beigebracht werden. Diese Dokumente, die
von brasilianischen Behörden anerkannt werden sollen, müssen mit
konsularischer Beglaubigung und Übersetzung in die portugiesische Sprache
vorgelegt werden.
Zur Ausstellung eines Visums sind folgende Dokumente
vorzulegen:
- der noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass
- zwei in englischer oder portugiesischer Sprache ausgefüllte
Antragsformulare, die bei der Konsularvertretung ausgegeben werden
- zwei gleiche 3x4cm große Fotos
- Antragssteller über 18 Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis,
nicht älter als 3 Monate
- Visagebühr von DM 250,-- Überweisung auf das Konto der
Brasilianischen Botschaft, Konsularabteilung - Aufgrund eines Sonderabkommens
sind deutsche Bundesbürger von der Zahlung dieser Gebühr befreit.
Zeitvisa erteilen die konsularischen Vertretungen für einen
Zeitraum von bis zu zwei Jahren, eine Verlängerung kann vom Arbeitgeber unter
Angabe entsprechender Gründe beim Justizministerium beantragt werden. Je nach
Sachlage kann ein solches Zeitvisum in ein Dauervisum umgewandelt werden.
Mitreisende Ehegatten und Kinder sind in der Regel nicht berechtigt, eine von
brasilianischer Seite bezahlte Berufstätigkeit aufzunehmen.
Wer über ein entsprechendes Visum verfügt, kann sowohl
private als auch beruflich benötigtes Umzugsgut steuerfrei nach Brasilien einführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muß der Inhaber eines Zeit- bzw.
Dauervisums innerhalb von 30 Tagen nach seiner Einreise bei der nächstgelegenen
Bundespolizeistelle vorstellig werden. Erst dann kann er sich bei der zuständigen
Steuerbehörde "CPF - Cadastro de Pessoas Fisicas" registrieren
lassen. Diese CPF-Nummer ist nicht nur für steuerliche Belange, sie ist auch
erforderlich um ein Bankkonto zu eröffnen.
Deutsche Staatsbürger, die sich geschäftlich in Brasilien
aufhalten, sind inzwischen von der Visumspflicht befreit, wenn der Aufenthalt 90
Tage nicht überschreitet. Entsandte Fachkräfte benötigen, unabhängig von der
Dauer ihres Aufenthaltes, ein Zeitvisum das beim Arbeitsministerium beantragt
werden muß. In Ausnahmefällen kann dieses Zeitvisum von der zuständigen
konsularischen Vertretung für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen
ohne vorherige Genehmigung des Ministeriums erteilt werden. Dafür muß die
brasilianische Firma allerdings die Dringlichkeit des Falles schriftlich
nachweisen.
Auswandern:
Brasilien ist generell schon lange kein klassisches
Einwanderungsland mehr. Ganz im Gegenteil, es verlassen immer mehr Brasilianer
ihr Land als Einwanderer hinzukommen. Eine Alternative zur Auswanderung bietet
das Dauervisum um seinen Wohnsitz nach Brasilien zu verlegen, ohne die deutsche
Staatsbürgerschaft aufzugeben. Für normale Arbeitnehmer gelten die oben
genannten Voraussetzungen und Schwierigkeiten. Etwas einfacher gestaltet sich
die Möglichkeit eines Dauervisums bei Unternehmern, die in der Lage sind
mindestens den Gegenwert von US$ 200.000,-- im Lande zu investieren, bzw. bei
Rentnern über 60 Jahren mit einem nachgewiesenen Einkommen von mehr als US$
2.000,-- bei zwei Angehörigen.
Befassen Sie sich auf keinen Fall mit dem Gedanken des
Auswanderns, bevor Sie sich nicht über einen längeren Zeitraum hinweg in
Brasilien aufgehalten haben. Auswandern bedeutet sämtliche Brücken hinter sich
abzubrechen und eine andere Staatsbürgerschaft anzunehmen. Spontane
Entscheidungen ohne Sprach- und Landeskenntnisse gehen in der Regel nicht gut
aus! Wer hierzulande "gescheitert" ist, wird auch nicht in der Lage
sein, sich in einem fremden Umfeld zu behaupten. Der Traum vom Dorado kann dann
sehr schnell zu einem Alptraum werden. Informieren Sie sich auf jeden Fall auch
über die Folgen einer Auswanderung in Bezug auf Ihre Altersvorsorge.
Kontaktadresse:
- Bundesverwaltungsamt
- - Informationsstelle für Auslandstätige und
Auswanderer
- Referat V2
- Barbarastr.1
- 50735 Köln
- Tel.: 0221 - 758-0 Fax: 0221 -
758-2768
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